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Das Mahnwesen strukturiert sich wie folgt und umfaßt: Zahlungserinnerung Mahnung Letzte außergerichtliche Mahnung Mahnbescheid Vollstreckungsbescheid Pfändungs- und Überweisungsbeschluß Selbstverständlich jeweils mit Fristsetzung von 14 Tagen, was das Außergerichtliche Mahnwesen betrifft. Ein gutes Mahnwesen erinnert nicht oft: 1 Zahlungserinnerung, mit Ankündigung der Mahngebühr für eine Mahnung i.H.v. 7,50 EUR, reicht in der Regel aus, um den Schuldner erfolgreich zur Zahlung zu bewegen. Sollte er nicht reagieren, folgt darauf die -> Mahnung, die dem Schuldner, wie angekündigt mit 7,50 EUR berechnet wird - sollte dieser wiederum nicht reagieren, folgt die -> letzte außergerichtliche Mahnung, mit der Androhung, die Angelegenheit mit gerichtlicher Hilfe durchzusetzen. Hierfür werden dem Schuldner zusätzlich 7,50 EUR berechnet. Gerichtliches Mahnwesen: Mahnbescheid - Formular 1,60 EUR - Mahnbescheidsgebühr, je nach Streitwert, ab 18,00 EUR - Zuzüglich Porto, Telefon- und Telefaxkosten - Kosten meiner Inanspruchnahme i. H. v. 20,00 EUR / Stunde Vollstreckungsbescheid - Kosten meiner Inanspruchnahme - Porto, Telefon, Fax Beauftragung des Gerichtsvollziehers zuzüglich der Kosten, die hierfür entstehen oder Pfändungs- und Überweisungsbeschluß falls Kontonummer des Schuldners bekannt zuzüglich der anfallenden Kosten |
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Kontakt: Cornelia Hönig | Rehmstraße 13 | D - 22299 Hamburg | Fon 040 - 47 11 45 86 | Fax 040 - 47 11 45 87 | e-mail: ch@SchreibStube-hh.de |